Der Deutsche Eishockey-Bund e.V. (DEB) und seine Mitglieder befassen sich seit Bekanntwerden des tragischen Unfalls intensiv mit einer ligaübergreifenden Einführung eines Halsschutzes. Neben einer internationalen einheitlichen Regelung mit Aufnahme in das Rulebook der IIHF, stehen wir auf nationaler Ebene mit den Vereinen und Verantwortlichen der vom DEB geführten Ligen, den Landesverbänden und der DEL2 im stetigen Austausch.
Hierbei werden derzeit alle Fragen zur Beschaffung und flächendeckenden Ausstattung, als auch die erforderlichen technischen Spezifikationen (wie z.B. ISO-Zertifizierungen, schnittfestes Modell für Hals und Nacken gefertigt aus Kevlar Fasern) geklärt, die eine nachhaltige Einführung mit sich bringen muss.
DEB-Sportdirektor Christian Künast: „Die Nutzung eines geeigneten Halsschutzes wird per sofort empfohlen. Eine Verpflichtung für den DEB-Spielbetrieb ist spätestens mit Beginn der Saison 2024/2025 vorgesehen. Somit sollte sichergestellt sein, dass mögliche Lieferengpässe vermieden werden und sich die Vereine beziehungsweise die Athleten, mit einer ausreichenden Anzahl von Modellen, die die empfohlenen Grundvoraussetzungen für den Hals- und Nackenschutz gewährleisten, ausstatten können.“
Im Jugendbereich ist der Halsschutz in allen Altersklassen bereits seit mehreren Jahren Pflicht.
Der DEB ist sich seiner Verantwortung bewusst und arbeitet daher, unter Einbezug neuster wissenschaftlicher Erkenntnisse stetig daran, seinen Spielerinnen und Spielern die größtmögliche Sicherheit, bei der Ausübung ihres Sports bieten zu können.
Pressemitteilung Deutscher Eishockey-Bund